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Allgemeine Vermietbedingungen

1  Gültigkeit

1. Für alle Geschäftsverbindungen mit der IT-Event ITE GmbH, bei denen wir uns zur zeitweisen Überlassung von Waren an Dritte (Kunden) verpflichten, insbesondere Miete, gelten die nachstehenden Vermietbedingungen (AVB)

2. Vereinbarungen, die eine Änderung der AVB bedeuten, bedürfen der Schriftform.

3. Den Geschäftsverbindungen liegen nur unsere AVB zugrunde. Andere Bedingungen werden nicht anerkannt.

2   Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn anderes ist ausdrücklich angegeben.

2. Bestellungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Für Messen gilt: Die Bestellung muss spätesten 21 Tage vor Messebeginn vorliegen.

4. Technische Änderungen bzw. Irrtümer bleiben vorbehalten

Lieferung und Rückgabe

1. Die Abholung und Rückgabe der Geräte erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, in den Geschäftsräumen des Vermieters innerhalb der Geschäftszeiten.

2. Werden Anlieferung und Abholung vereinbart, so erfolgt dies grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden.

3. Die Verpackung und Versendung liegt im Ermessen der IT-Event.

4. Die Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin (Tag und Uhrzeit) im einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Wird der vereinbarte Termin nicht eingehalten, so gilt der Mietzeitraum als kostenpflichtig verlängert. Darüber hinaus wird der Mietnehmer schadenersatzpflichtig. Bei Rückgabe der Mietobjekte ist ein ggf. nicht einwandfreier Zustand schriftlich anzuzeigen.

4  Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die vereinbarten Preise.

2. Der erste und der letzte Tag zählen jeweils als ganze Tage und sind daher voll zu vergüten.

3. Die Mietgebühren sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, im voraus zu entrichten, höchstens jedoch für einen Monat, entweder per Banküberweisung auf eines unserer Konten, per Scheck oder per Bargeld.

4. Geht die Mietzeit über einen Monat hinaus, so ist die Mietgebühr jeweils im voraus für den nächsten Monat zu entrichten.

5. Wird die Bestellung vor Mietbeginn storniert, sind 25% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Wird die Bestellung weniger als 3 Tage vor Mietbeginn storniert, werden 50% des Mietpreises in Rechnung gestellt.

6. Für Messen gilt: Per Überweisung oder Verrechnungsscheck 14 Tage vor Messebeginn. 

5   Pflege der Geräte

1. Die Ware wird vom Vermieter in einem einwandfreien, nicht aber unbedingt neuwertigen Zustand geliefert.

2. Der Kunde hat die Ware pfleglich zu behandeln.

3. Die Geräte dürfen nicht geöffnet bzw. das Schutzsiegel darf nicht gebrochen werden.

4. Ein Bruch des Siegels hat eine kostenpflichtige Überprüfung (im Wert von EURO 100,-) durch den technischen Service des Vermieters zur Folge.

 Gewährleistung und Schadenersatz

1. Die Ware wird wie gesehen vermietet.

2. Anfängliche oder nachträgliche verdeckte Mängel verpflichten den Vermieter nur zum Schadensersatz, wenn sie von ihm schuldhaft herbeigeführt worden sind.

3. Im Falle des Eingriffes oder der Veränderung der Waren durch den Kunden erlöschen die Gewährleistungsrechte, wenn die substantiierte Behauptung des Vermieters, der Mangel sei durch den Eingriff oder die Veränderung verursacht, nicht entsprechend widersprochen wird. Notwendige Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters.

4. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Ware hat der Vermieter das Recht zur Nachlieferung oder Nachbesserung.

5. Sendet der Kunde die Ware zwecks Nachlieferung oder Nachbesserung an den Vermieter, so hat er die Versandkosten zu tragen. Er erhält sie bei berechtigtem Begehren vom Vermieter ersetzt.

6. Die Versandkosten, die durch das Verbringen der Ware an einen anderen als den Erfüllungsort entstanden sind, werden vom Vermieter nicht ersetzt.

7. Schlagen die Nachlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.

8. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter wegen Verzugs, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung bestehen bei leichter Fahrlässigkeit nur hinsichtlich des vorhersehbaren Schadens.

9. Soweit der Vermieter Nebenpflichten verletzt, die für die Durchführung des Vertrages nicht wesentlich sind, haftet er nicht für Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die entsprechende Haftung aus unerlaubter Handlung.

10. Macht sich der Kunde schadenersatzpflichtig, so muss er 15% des vereinbarten Preises als Schadensersatz zahlen. Das Recht einen höheren Schaden nachzuweisen bleibt ebenso erhalten, wie das Recht des Kunden einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Außerordentliche Kündigung

1. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde berechtigt.

2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde:

I. Unrichtige oder unvollständige Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, oder

II. Gegen die Bestimmung der Ziffer 6 verstoßen hat.

3. Weitere gesetzliche Kündigungsgründe bleiben daneben bestehen.

4. Die Geltendmachung von daneben bestehenden Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

Gerichtsstand

1. IT-Event ITE GmbH: Der Gerichtsstand ist Berlin.

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